
ALLGEMEINE
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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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§ 1 - Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt
zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so
ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.
§ 2 - Sicherheit
- Der Teilnehmer
versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen,
geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der
Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht
aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall
der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
- Der
Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer
Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im
Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum
Ausschluss führen.
- Der Teilnehmer
ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesonders die von ihm verwendeten
Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit
sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er
sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
- Der Teilnehmer
verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel
hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu
vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten
Steilhängen und Mauern und das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von
dafür vorgesehenen Feuerstätten.
- Wer Alkohol in
einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das
Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von
Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern
unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen
Ausschluss vom Spiel.
- Den Anweisungen
des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
- Der Teilnehmer
verpflichtet sich, die Wald– und Forstschutzgesetze einzuhalten.
- Teilnehmer, die
gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des
Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge
leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der
Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
§ 3 - Haftung
- Der
Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
- Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei
leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens
beschränkt.
§ 4 - Urheberrecht an Aufzeichnungen
- Alle Rechte an
seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben
dem Veranstalter vorbehalten.
- Der
Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon
aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu
verwerten.
- Alle Rechte an
der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble
von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem
Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer
Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen
Spieler.
- Aufnahmen von
Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
- Jede
öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch
nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.
§ 5 - Rücktritt, Ausschluss von der Veranstaltung, Alter des Teilnehmers
- Die
Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Veranstalter behält sich deshalb vor, im
Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen
Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung
auszuschließen.
- Ein Rücktritt
des Teilnehmers nach dem 21.Juli 2006 schließt eine Rückerstattung des
Teilnehmerbeitrages aus. Mit Zustimmung des Veranstalters sind
Teilnehmerplätze übertragbar.
- Jeder
Teilnehmer muss das Alter von 16 Jahren erreicht haben. Teilnehmer unter
18 Jahren müssen auf jeden Fall eine volljährige Aufsichtsperson, die
unterschriebene Vollmacht zur Übernahme der Aufsichtspflicht der
Erziehungsberechtigten und einen gültigen Ausweis besitzen.
Jede Aufsichtsperson muss während der Veranstaltung zur gleichen Zeit wie die
zu beaufsichtigenden Person an der Veranstaltung anwesend sein. Die
Aufsichtsperson haftet für den Zeitraum der Veranstaltung in vollem Umfang
für die minderjährige Person.
§ 6 - Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
- Die Zahlung des
Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus per Banküberweisung.
- Ist der
Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der
Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen
verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem
Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage
betragen.
- Bei Anmeldungen
im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen
Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
§ 7 - Hinweis nach Datenschutzgesetz
- Der Teilnehmer
erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an
in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
- Die
gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen.
Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus
werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert
(Charaktername, -klasse, etc).
- Freiwillig angegebene
Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt
und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.
§ 8 - Sonstiges
Die Wirksamkeit
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner
Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
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